Herzlich willkommen zurück in der Schule! Herzlich willkommen bei uns in der Schule!

Auf ein gutes Schuljahr mit tollen Erlebnissen und gemeinsamem Wachsen in allen Belangen und mit allen Beteiligten!

Einschulung der neuen Erstklässler in Löffingen am Mittwoch, 11.09.2024 um 14.00 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst in der katholischen Kirche.

Einschulung der neuen Erstklässler in Göschweiler am Donnerstag, 12.09.2024 um 9.00 Uhr auf dem Schulhof.

Einschulung der Grundschulförderklasse am Dienstag, 10.09.2024 um 9.00 Uhr in der Grundschule Löffingen im Foyer bzw. Klassenzimmer.

D-Ticket Jugend BW

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in seiner jüngsten Sitzung hat der Kreistag beschlossen, die bisher geltende 3km-Mindestentfernung zwischen Wohnung & Schule (nur!!) für Grundschüler (und Schüler der Grundschulförderklassen) ab dem 01. September 2024 also für das neue Schuljahr 2024/2025, aufzuheben.

Gleichzeitig entfällt das bisherige System, der vollständigen Bezuschussung ab 3 km.

Dafür wird zukünftig für alle Schülerinnen und Schüler ein Eigenanteil für den Erwerb eines SchülerAbos bzw. des D-TicketJugend BW in Höhe von aktuell 15,42 € pro Monat fällig.

Möchten Sie ein Abo erwerben, finden Sie die Vordrucke unter

https://www.rvf.de/fileadmin/user_upload/techdocs/bestellen-garantie/rvf-24-0073_online-formular_d-ticket-jugendbw_a4_web.pdf

Den ausgefüllten Vordruck müssen Sie bei uns in der Grundschule abgeben. Wir bestätigen die Schulzugehörigkeit, die Dauer der Grundschulzeit und versenden die Anträge an das Abo Zentrum. Die Fahrkarten werden Ihnen von der VAG dann direkt zugeschickt.

Fragen zum Abo?

VAG AboCenter 
Freiburger Verkehrs AG
Telefon: 0761/4511-500
Fax: 0761/4511-801
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Drittkindregelung (Informationen des Landratsamtes)

Grundsätzlich findet keine Voraberstattung von Beförderungskosten mehr statt. Schülerinnen und Schüler, die ganz oder teilweise von der Zahlung eines Eigenanteils befreit sind, müssen vielmehr beim Erwerb eines Abos (D-Ticket-Jugend BW) und von Einzelfahrkarten in Vorleistung treten und zum Ende des jeweiligen Schuljahrs einen Erstattungsantrag (mit entsprechenden Nachweisen der Berechtigung) beim Landratsamt stellen.

Alle berechtigten Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) müssen nach Ende des Schuljahres unter Verwendung eines Antragsformulars die Erstattung im Nachgang beantragen. Das Antragsformular befindet sich gegenwärtig in der Endredaktion. Der Vordruck wird für die Eltern auch auf der Homepage des Landkreises herunterladbar und ausfüllbar sein.

„Drittkindregelung“ bedeutet, dass in einer Familie nur 2 Schulkinder den vollen Eigenanteil zahlen müssen. Alle weiteren Kinder einer Familie sind dann von der Zahlung des Eigenanteils befreit.

Der Antrag ist (über die Schule) nach Ende des Schuljahres bis spätestens zum 31.Oktober mit dem Antragsformular vorzulegen. Dem Antrag sind beizufügen:

1. Schulbescheinigungen der Schüler (Kind 1+2), für die Eigenanteile entrichtet werden

und

2. Fahrpreisauskunft der VAG oder Bescheinigungen der VAG zur Vorlage beim Finanzamt oder Nachweis des Erwerbs von Einzelfahrkarten für alle Kinder

Die Anträge und Nachweise sind vollständig über das jeweilige Sekretariat der Schule, die das Kind besucht, dessen Eigenanteil erstattet werden soll, bei uns einzureichen, Vorrangig bitten wir Sie bzw. die Eltern, dies in elektronischer Form via Email an oepnv@lkbh.de vorzunehmen. Natürlich ist auch die Vorlage des „Papierantrags“ weiter möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Lederle

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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Fachbereich ÖPNV

Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br.

Tel.: +49 761 2187 1200 Fax: +49 761 2187 1299

http://www.breisgau-hochschwarzwald.de

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HERZLICHEN DANK!

Im Rahmen der Einheit zur Sexualerziehung in den Klassen 4 gab es eine Spende mit Utensilien die „Mann und Frau“ so benötigen auf dem Weg des Erwachsenwerdens: Unser herzlicher Dank geht an den Löffinger dm Drogeriemarkt und an die engagierte Elternschaft:

Herzlichen Dank!

Förderverein der Grundschule Löffingen e.V.

Liebe Eltern,

heute wenden wir uns mit einer Bitte an euch. Die Vorstandschaft des Fördervereins braucht dringend neue Mitglieder. Das Gremium setzt sich aus Eltern, Lehrern und Lehrerinnen zusammen. Naturgemäß verabschieden sich die Eltern nach spätestens 4 Jahren mit ihren Kindern von der Schule, so auch in diesem Jahr. Ohne neue Mitglieder steht der Förderverein vor dem Aus und dies betrifft dann alle Kinder.

Die Notwendigkeit eines Fördervereins

Steuerlich gesehen darf eine Grundschule keine Einnahmen aus Festen generieren. Dies muss über einen Verein laufen. Das heißt, ohne Förderverein können Veranstaltungen wie Einschulungs- und Entlassfeier, Überraschungsbuffet, St. Martin oder Musicals nicht wie gewohnt stattfinden.

Was finanziert der Förderverein?

Der Förderverein schafft unkompliziert und kurzfristig Ausstattungen an, die allen zugutekommen. Derzeit werden z.B. Spielgeräte für den Pausenhof im Wert von 600 Euro gekauft. Er unterstützt Ausflüge oder Klassenaktivitäten, aber auch sozial schwache Familien.

Was sind noch Aufgaben des Fördervereins?

Wir organisieren die Bewirtung bei Abschluss– und Einschulungsfeiern, sowie bei St. Martin.

Was kommt an Terminen auf mich zu?

Neben der Generalversammlung im Frühjahr trifft sich die Vorstandschaft ca. 2-mal pro Jahr. Arbeitseinsätze sind dann bei den oben genannten Veranstaltungen.

Wer fühlt sich angesprochen?

Die Feste sind ein wichtiger Bestandteil der Grundschulzeit für unsere Kinder. Alle Eltern hätten gerne eine schöne Einschulungs- oder Entlassfeier für ihr Kind. Dies funktioniert aber nur, wenn sich Eltern finden, die nicht nur Erwartungen haben, sondern sich auch engagieren.

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir neue motivierte Eltern in unseren Reihen begrüßen dürften. Meldet euch bei Frau Hettich im Sekretariat Tel. 07654- 80 85 831.

Es grüßt euch herzlich

Euer Förderverein der Grundschule Löffingen

Termin zur persönlichen Schulanmeldung der Erstklässler zum Schuljahr 2024/2025

Liebe Eltern,

mit dem Beginn des Schuljahres 2024/25 sind alle Kinder, die bis zum 30.06.2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.

Anmeldepflichtig sind auch die Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden oder für das kommende Schuljahr zurückgestellt werden sollen. Eltern, deren Kinder zwischen dem 01.07.2018 und dem 30.06.2019 geboren sind, können von der Möglichkeit einer Einschulung Gebrauch machen. Dies muss jedoch im Vorfeld mit den Erziehern oder Erzieherinnen und der Kooperationslehrerin besprochen werden. 

Die persönliche Anmeldung mit Ihrem Kind findet statt am:

Donnerstag, 18. April 2024 von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

im Sekretariat der Grundschule Löffingen.

Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes und einen Nachweis des Masernschutzes mit.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn Ihr Kind bei der Anmeldung dabei sein könnte und freuen uns auf Ihr Kommen!

BAUWOCHE

Unsere „Bauwoche“ hat begonnen. Vom 16.10.-20.10.2023 werden bei uns die Leitungen für die Anschlüsse der digitalen Tafeln gelegt. Damit die Handwerker ein gutes Stück vorwärts kommen, werden wir uns diese Woche mit den Klassen auf Räumlichkeiten der ganzen Stadt Löffingen verteilen. Sehr spannend 😉 …

Betreuung

Liebe Eltern,
leider hat sich aufgrund des enormen Zuspruchs ein Aufnahmestopp für die Ganztagsbetreuung ergeben. Falls Sie für Ihr Kind dennoch an einem Platz in der Ganztagsbetreuung interessiert sind, füllen Sie bitte trotzdem das Anmeldeformular Formular aus. Sobald ein Platz frei wird, rutscht das nächste Kind aus der Warteliste in die Betreuung.