Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
in seiner jüngsten Sitzung hat der Kreistag beschlossen, die bisher geltende 3km-Mindestentfernung zwischen Wohnung & Schule (nur!!) für Grundschüler (und Schüler der Grundschulförderklassen) ab dem 01. September 2024 also für das neue Schuljahr 2024/2025, aufzuheben.
Gleichzeitig entfällt das bisherige System, der vollständigen Bezuschussung ab 3 km.
Dafür wird zukünftig für alle Schülerinnen und Schüler ein Eigenanteil für den Erwerb eines SchülerAbos bzw. des D-TicketJugend BW in Höhe von aktuell 15,42 € pro Monat fällig.
Möchten Sie ein Abo erwerben, finden Sie die Vordrucke unter
https://www.rvf.de/fileadmin/user_upload/techdocs/bestellen-garantie/rvf-24-0073_online-formular_d-ticket-jugendbw_a4_web.pdf
Den ausgefüllten Vordruck müssen Sie bei uns in der Grundschule abgeben. Wir bestätigen die Schulzugehörigkeit, die Dauer der Grundschulzeit und versenden die Anträge an das Abo Zentrum. Die Fahrkarten werden Ihnen von der VAG dann direkt zugeschickt.
Fragen zum Abo?
VAG AboCenter
Freiburger Verkehrs AG
Telefon: 0761/4511-500
Fax: 0761/4511-801
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Drittkindregelung (Informationen des Landratsamtes)
Grundsätzlich findet keine Voraberstattung von Beförderungskosten mehr statt. Schülerinnen und Schüler, die ganz oder teilweise von der Zahlung eines Eigenanteils befreit sind, müssen vielmehr beim Erwerb eines Abos (D-Ticket-Jugend BW) und von Einzelfahrkarten in Vorleistung treten und zum Ende des jeweiligen Schuljahrs einen Erstattungsantrag (mit entsprechenden Nachweisen der Berechtigung) beim Landratsamt stellen.
Alle berechtigten Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) müssen nach Ende des Schuljahres unter Verwendung eines Antragsformulars die Erstattung im Nachgang beantragen. Das Antragsformular befindet sich gegenwärtig in der Endredaktion. Der Vordruck wird für die Eltern auch auf der Homepage des Landkreises herunterladbar und ausfüllbar sein.
„Drittkindregelung“ bedeutet, dass in einer Familie nur 2 Schulkinder den vollen Eigenanteil zahlen müssen. Alle weiteren Kinder einer Familie sind dann von der Zahlung des Eigenanteils befreit.
Der Antrag ist (über die Schule) nach Ende des Schuljahres bis spätestens zum 31.Oktober mit dem Antragsformular vorzulegen. Dem Antrag sind beizufügen:
1. Schulbescheinigungen der Schüler (Kind 1+2), für die Eigenanteile entrichtet werden
und
2. Fahrpreisauskunft der VAG oder Bescheinigungen der VAG zur Vorlage beim Finanzamt oder Nachweis des Erwerbs von Einzelfahrkarten für alle Kinder
Die Anträge und Nachweise sind vollständig über das jeweilige Sekretariat der Schule, die das Kind besucht, dessen Eigenanteil erstattet werden soll, bei uns einzureichen, Vorrangig bitten wir Sie bzw. die Eltern, dies in elektronischer Form via Email an oepnv@lkbh.de vorzunehmen. Natürlich ist auch die Vorlage des „Papierantrags“ weiter möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Lederle
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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich ÖPNV
Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br.
Tel.: +49 761 2187 1200 Fax: +49 761 2187 1299
http://www.breisgau-hochschwarzwald.de
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